Datenschutzverpflichtung
Laut gesetzlicher Grundlage müssen Personen, die mit personenbezogenen Daten Arbeiten (egal ob haupt- neben- oder ehrenamtlich) auf das Datengeheimnis verpflichtet werden.
Das RRCenter hat eine entsprechende Funktion eingebaut. Neue Benutzer des RRCenters bekommen mit ihrer Anmeldemail, in der das Initialpasswort verschickt wird, den Hinweis, dass die Datenschutzverpflichtung abgegeben werden muss. Ein Link zu dieser Verpflichtungserklärung ist der Email beigefügt.
Der Link lautet: https://rrcenter.de/VerpflichtungDatenschutz
Neue User haben 90 Tage Zeit diese Erklärung abzugeben. Tun sie dies nicht, wird der Zugang zum RRCenter und damit zu den personenbezogenen Daten vorübergehend gesperrt.
Wenn ein neuer User diese Erklärung unterschrieben hat, soll sie beim Stamm (Stammleiter, StammAdmin, Verwaltung des Stammes) abgegeben werden. Wenn dort diese Erklärung vorliegt, kann im RRCenter bei der Person ein Häkchen gesetzt werden, so dass die automatische Sperrung nicht erfolgt (oder falls sie schon erfolgt ist, wieder freigegeben wird).
Dieses Häkchen findet sich im Personenstammsatz im Bereich "Sonstiges" unter "Sonstiges für Leiter und Mitarbeiter:

Alternativ kann die eingescannte Verpflichtungserklärung unter Dateianhänge als "Datenschutz-Verpflichtung [2]" angehängt werden. Sobald die Datei angehängt ist, wird das Häkchen automatisch gesetzt. Der Vorteil an dieser Vorgehensweise ist, dass hierbei das Dokument gleichzeitig noch archiviert ist und so nicht verloren geht.
