Personen anlegen
Um eine Person neu anzulegen navigierst du erst im "Ranger-Baum" zu dem Standort, wo die neue Person angelegt werden soll.
Dort klickst du dann entweder den Standort an und dann oben in der Actionbar auf "Neue Person anlegen"...

... oder du klickst den Standort mit der rechten Maustaste an und dann im erscheinenden Menu auf "Neue Person anlegen".

Im rechten Bereich der Seite erschent dann der Personen-Stammsatz mit leeren Feldern, die du entsprechend füllen kannst. Für eine neue Person sind Name, Vorname und Geschlecht Pflichtangaben. Nach Möglichkeit solltest du Geburtsdatum und eine Email-Adresse eintragen.
Eine neue Person wird immer erstmal als Gast angelegt.
Bebründung für dieses Vorgehen:
Um eine Datenverarbeitung rechtskonform durchführen zu können, ist eine "Rechtsgrundlage" nach Art. 6 DSGVO erforderlich. Die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist bei RR-Stämmen regelmäßig "Vertragserfüllung", da mit der Mitgliedschaft der Kinder in eurem Stamm ein solches "vertragsähnliches Verhältnis" zustande kommt. Die Datenverarbeitung erfolgt also NICHT auf der Rechtsgrundlage der "Einwilligung" (Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO) sondern aufgrund einer "Vertragserfüllung" (Art. 6 Abs 1 lit b DSGVO). Viele Stämme holen trotzdem hilfsweise die Einwilligung zur Datenverarbeitung bei der Anmeldung ein.
Nun ist ein neues Kind aber ja noch kein Mitglied im Stamm. Daher greift hier die Rechtsgrundlage "Vertragserfüllung" noch nicht zur Gänze. Auf diese Rechtsgrundlage kann man sich aber auch berufen bei sogenannten "vorvertraglichen Maßnahmen". Und darunter kann auch die Schnupperzeit verstanden werden, die ein neues Kind zum Stammtreff kommt, aber noch nicht Mitglied ist. Denn auch da müssen wir die Daten ja irgendwie verarbeiten, um Kontakt aufnehmen zu können usw.
Diese Vertragsanbahnung kann aber nicht ewig in die Länge gezogen werden. Wenn nun aber ein Kind als Gast neu dazu kommt, aber nie eine Mitgliedschaft daraus wird, dann hat der Stamm auch keine Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung. Aus diesem Grund bleiben noch nicht angemeldete Personen im RRCenter bis zur Anmeldung "zwanghaft" im Status "Gast".
Es wird in Kürze auch eine neue Gast-Funktion geben, die nicht angemeldete Gäste (selbstverständlich erst nach einer mehrstufigen Erinnerung) irgendwann wieder aus dem RRCenter entfernt um der DSGVO hier Genüge zu tun.
Wenn die neue Person dann irgendwann eine verbindliche Anmeldung bei euch abgegeben hat (wie genau die Anmeldung in eurem Stamm abläuft obliegt natürlich euch), dann kannst du die Person im RRCenter ebenfalls "anmelden". Dazu klickst du einfach auf den Button im bei Gästen blau hinterlegte Feld ganz oben im Personen-Stammsatz.

Vor dem Drücken des Buttons kannst du noch in dem Datumsfeld das Datum der Anmeldung eintragen. Ab diesem Datum gilt der Ranger dann als Angemeldet und auch ab diesem Datum wird standardmäßig der Mitgliedsbeitrag berechnet, falls ihr die entsprechende Funktion im RRCenter nutzen wollt. Falls ihr das Anmeldedatum hier leer lasst, wird das heutige Datum verwendet.