Löschkonzept personenbezogener Daten
Wird eine Person im RRCenter abgemeldet, wird diese in den Bereich Ehemalige des jeweiligen Teilstamms verschoben. Auf Grund möglicher gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, werden die Daten von Ehemaligen nicht sofort gelöscht. Wie lange die Daten nach einer Abmeldung aufbewahrt werden müssen, liegt in der Verantwortung der Gemeinde (als Rechtsträger).
Das RRCenter bietet als Hilfestellung eine automatische Löschung der Daten von Ehemaligen nach einer definierten Zeit an, die entsprechend der Vorgaben durch die Gemeinde in den Hauptstammeinstellungen aktiviert werden kann:

Die Prüfung und Löschung wird jede Nacht durchgeführt. Alle Ehemaligen, die vor dem gesetzten Zeitraum abgemeldet wurden, werden dauerhaft und unwiderruflich gelöscht.
Weitere Hinweise aus der DSGVO
Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur unsere Auffassung für den Umgang mit abgemeldeten Personen. Bitte klärt die für euch richtige Vorgehensweise mit eurem Datenschutzbeauftragten!
Ehemalige sind per Definition Rangers, die früher angemeldet waren und nun ausgeschieden sind. Es besteht daher kein Vertragsverhältnis / Mitgliedschaftsverhältnis mehr mit diesen Personen. Folglich verlieren die Stämme in der Regel die gesetzliche Grundlage zur Erfassung, Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten, die üblicherweise „Vertragserfüllung“ laut Art. 6 Satz 1b DSGVO bzw. §5 Satz 1e BFP-DSO ist.
Viele Stämme haben hilfsweise auf der Anmeldung auch eine Einwilligung in die Datenverarbeitung und damit nach Art 6. Satz 1a bzw. §5 Satz 1b eine weitere Grundlage der Datenverarbeitung. Da diese Einwilligung aber in Zusammenhang mit der Anmeldung gegeben wurde, ist diese Grundlage auch in Zusammenhang mit der Mitgliedschaft zu sehen und endet somit ebenfalls bei Abmeldung des Rangers. Abgemeldete müssen daher gemäß Art. 17 Satz 1a oder 1b DSGVO bzw. §11 Satz 2b oder 2c BFP-DSO unverzüglich gelöscht werden.
Es kann jedoch sein, dass andere rechtliche Obliegenheiten, wie beispielsweise eine steuerliche Aufbewahrungspflicht, einer Löschung entgegensteht (Art. 17 Satz 3b DSGVO bzw. §11 Satz 3a BFP-DSO). In solchen Fällen sieht die DSGVO vor, dass diese Personen so gesperrt werden, dass sie für "normale" Benutzer nicht mehr einsehbar sind (Art. 18 Satz 1c DSGVO). Nur Personen mit besonderen Berechtigungen dürfen weiterhin Zugriff auf diese Personen haben. Darüber hinaus müssen die Daten dieser Personen gegen Änderungen geschützt werden, da die rechtliche Grundlage für deren Verarbeitung nicht mehr gegeben ist.
Im RRCenter werden Ehemalige daher in einer speziellen Stufe abgelegt, welche die genannten gesetzlichen Anforderungen umsetzt.