Abmeldung
Wenn ein Ranger nicht mehr dabei sein möchte, wird er von den Eltern abgemeldet oder meldet sich selbst ab. Wie die Abmeldung bei euch im Stamm erfolgen muss (schriftlich, postalisch, mündlich, ...) entscheidet natürlich ihr.
Im RRCenter erfolgt eine Abmeldung eines bisher angemeldeten Rangers ganz einfach durch klick auf den Button "Ranger abmelden" ganz unten im Personenstammsatz.

Beim Abmelden eines Rangers kannst du außerdem vermerken, zu welchem Termin die Abmeldung gültig ist - dieses Datum wird dann bei "Mitgliedsbeitrag bis" hinterlegt und ermöglicht eine anteilige Berechnung des Mitgliedsbeitrages von abgemeldeten Rangers.

Ob eine anteilige Berechnung des Mitgliedsbeitrages von abgemeldeten Rangers erfolgt oder nicht kann in den Hauptstamm-Einstellungen festgelegt werden.
Ein abgemeldeter Ranger wird automatisch in einen Bereich "Ehemalige" verschoben - diese sind auf der Ebene der Stufen und werden automatisch in dem Teilstamm angelegt, in dem der Ranger zuletzt war.
Bitte beachtet: Ehemalige sind nicht mehr änderbar und der gesamte Bereich "Ehemalige" ist nur für Personen mit besonderem Recht sowie StammAdmins sichtbar. Der Grund für dieses Vorgehen liegt in der DSGVO:
Für die Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten ist immer eine Rechtsgrundlage erforderlich. Diese Rechtsgrundlagen sind in Art. 6 der DSGVO bzw. in §5 der BFP-DSO aufgeführt. In unserem Fall ist die Rechtsgrundlage in der Regel "Vertragserfüllung". Eine Mitgliedschaft ist quasi ein Vertrag und um diesen zu erfüllen muss der Stamm (bzw. die Gemeinde als Rechtsträger) personenbezogene Daten verarbeiten. Ehemalige sind nun aber im Prinzip Rangers, die mal angemeldet waren und ausgeschieden sind. Es besteht also kein "Vertragsverhältnis" / Mitgliedschaftsverhältnis mehr mit diesen Personen. Damit verlieren die Stämme in aller Regel auch die Rechtsgrundlage zur Erfassung, Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten.
Ja, die Rangers haben in aller Regel auch eine Einwilligung zur Datenverarbeitung bei der Anmeldung abgegeben. "Einwilligung" wäre also eine weitere Rechtsgrundlage. Aber die Eltern haben der Datenerfassung, -Speicherung und -Verarbeitung im Zuge des Mitgliedsantrages zugestimmt und damit steht die Einwilligung hier mit der Mitgliedschaft in Verbindung. Die Eltern dürfen also davon ausgehen, dass bei einem "Austritt aus dem Verein" bzw. bei Austritt aus den Rangers damit auch die Einwilligung zur Datenerfassung erlischt.
(Im weiteren gehe ich nur auf die DSGVO ein, aber die BFP-DSO enthält diese Regelungen ebenso!)
Damit sind personenbezogene Daten von ehemaligen Rangers erstmal grundsätzlich zu löschen (Art. 17 Satz 1 lit. a DSGVO). Nun kann es aber sein, dass andere rechtliche Obliegenheiten - z.B. eine Aufbewahrungspflicht aus steuerlichen Gründen - einer Löschung widerspricht (Art. 17 Satz 3 lit. b DSGVO). Da wir als RRCenter-Betreiber aber nicht entscheiden können ob und ggf. welche Daten einer Aufbewahrungspflicht in eurem Fall unterliegen, löschen wir Ehemalige nicht automatisiert, sondern verhindern jede weitere Änderung und machen diese Personen nur noch für besonders berechtigte Benutzer zugreifbar.
Grundsätzlich ist es also so, dass ihr (der Stamm bzw. die Gemeinde) dafür verantwortlich seid welche Daten ihr wie lange aufbewahrt und welche Löschfristen ihr einhaltet. Ihr solltet (gemeinsam mit eurem Datenschutzbeauftragten) ein Löschkonzept mit entsprechenden Fristen aufstellen und dieses dann auch umsetzen.
Ja, die Rangers haben in aller Regel auch eine Einwilligung zur Datenverarbeitung bei der Anmeldung abgegeben. "Einwilligung" wäre also eine weitere Rechtsgrundlage. Aber die Eltern haben der Datenerfassung, -Speicherung und -Verarbeitung im Zuge des Mitgliedsantrages zugestimmt und damit steht die Einwilligung hier mit der Mitgliedschaft in Verbindung. Die Eltern dürfen also davon ausgehen, dass bei einem "Austritt aus dem Verein" bzw. bei Austritt aus den Rangers damit auch die Einwilligung zur Datenerfassung erlischt.
In den Hauptstammeinstellungen kann jeder Stamm festlegen, wie mit den Daten von abgemeldeten Personen umgegangen werden soll. Es kann festgelegt werden, ob solche Daten sofort, nach einer gewissen Zeitspanne oder niemals automatisch gelöscht werden sollen.

Die Entscheidung, was hier für den jeweiligen Stamm das korrekte Vorgehen ist, sollte mit den Datenschutzbeauftragten der Gemeinde besprochen und beschlossen werden.